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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 11.08.2005


Gesetzentwurf zu Stalking
Karin Effing

Neue Strafvorschrift soll die Opfer besser vor Nachstellungen schützen. Ein klares Zeichen für die TäterInnen. Aber auch für Polizei und Justiz, um schneller einzuschreiten und zu helfen.




"Von Stalking spricht man, wenn eine Person einer andere unerwünscht und beharrlich nachstellt. Täter nehmen intensiven Kontakt zu ihren Opfern auf und beginnen damit deren Leben negativ zu beeinflussen oder gar zu zerstören. Ständige Anrufe, Briefe, Mails, SMS oder das Suchen der körperlichen Nähe sind dabei die Methoden."
(Definiton auf den Seiten der Bundesregierung)

Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, wird für die Opfer zu einer bedrohlichen Belastung, die in vielen Fällen sogar zu einschneidenden Verhaltensänderungen führen können. Die Opfer leiden häufig unter Angstzuständen, Schlaflosigkeit, Nervosität und Depressionen.

Der Tatvorgang des Stalking wurde von Polizei und Justiz bisher nicht ausreichend gewürdigt. Die TäterInnen kommen zumeist aus dem Umfeld des Opfers. Nach einer Studie der TU Darmstadt war in der Hälfte der Fälle der/die VerfolgerIn die/der Ex-PartnerIn. 81 Prozent der TäterInnen waren Männer.
"Mit dem neuen Gesetz gehe es auch darum, ein klares Zeichen zu setzen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem Interview.

Vom Strafrecht wurde die beharrliche Nachstellung bislang nicht ausreichend erfasst.
Nach dem Gesetzentwurf, der am 10. August 2005 vom Kabinett vorgestellt wurde, können die Strafverfolgungsbehörden bei dem neugeschaffenen Straftatbestand "Nachstellung" (§241b StGB Nachstellung) künftig früher einschreiten. Außerdem kann Stalking mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn dadurch die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt wird.
Soweit das Verhalten des Stalkers nicht unter den Tatbestand des neuen § 241b Strafgesetzbuch fällt, greift auch in Zukunft der strafrechtliche Schutz über das Gewaltschutzgesetz (§ 4 GewSchG), das 2002 in Kraft getreten ist. Letzteres wurde geschaffen, um effektiver bei häuslicher Gewalt handeln zu können.

Die Grünen begrüßten den Gesetzentwurf, machten jedoch deutlich, dass sie es für falsch halten, die Stalkingstrafnorm als Privatklagedelikt auszugestalten. Damit hätte es die Staatsanwaltschaft in der Hand, von einer öffentlichen Anklageerhebung abzusehen. Die Opfer wären dann wieder auf sich allein gestellt - ein falsches Signal.
Mit einer Strafnorm allein sei es jedoch nicht getan. Ein wirkungsvoller Schutz für Stalkingopfer sei nur möglich, wenn Polizei und Justiz eng zusammenarbeiten, den Opfern geschultes Personal zur Seite stehe und die Verfahren zügig von speziell zuständigen Stellen betrieben würden.

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring e.V. begrüßte ausdrücklich die immer stärker auch öffentlich geführte Diskussion und Aufklärungsarbeit rund um das Phänomen Stalking. Für die oft gesundheitlich erheblich geschädigten Opfer sei es wichtig zu wissen, von Politik, Justiz und Polizei endlich ernst genommen zu werden. Es sei jedoch auch notwendig, den Opfern konkrete Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen.

(Quellen: Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz vom 10. August 2005, Pressemitteilung der Bundesregierung vom 10. August 2005, Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2005, Meldung Weisser Ring e.V. vom 10. August 2005)


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Beitrag vom 11.08.2005

AVIVA-Redaktion